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Beitragsstruktur

gültig ab 1. Januar 2005

Einkommen (1)

Normalbetrag

Partnerbeitrag (2)

Institutsbeitrag (3)

bis 1000 Euro

40 Euro

30 Euro

40 Euro

bis 2000 Euro

60 Euro

ab 2000 Euro

100 Euro

Bankverbindung:

Dt. Ges. fuer Amerikastudien
Commerzbank Halle
Kontonummer: 127 598 100
BLZ: 800 400 00
IBAN: DE81 8004 0000 0127 5981 00
BIC: COBADEFFXXX

Erläuterungen

  1. Die Einkommenshöhe wird am Bruttoeinkommen bemessen, also vor Steuern, Sozialbeiträgen und Abzügen. Die Zuordnung zur Beitragsgruppe wird vom Mitglied selbst vorgenommen. Eine Zusendung von Nachweisen ist nicht erforderlich, die DGfA behält sich jedoch das Recht einer eventuellen Nachfrage und einer Nachweis­anforderung vor. Einkommensveränderungen sind vom Mitglied an den Geschäfts­führer zu melden. Der Geschäftsführer kann daraufhin auch im laufenden Beitrags­jahr eine Beitragsnachzahlung bzw. -rückzahlung festlegen, die sich am Zeitpunkt der Änderung orientiert.
  2. Falls bereits der/die Ehe- oder Lebenspartner/in vollzahlendes Mitglied der DGfA ist, besteht die Möglichkeit einer ver­günstigten Partner­mitglied­schaft. Diese entspricht der Normalmitgliedschaft, jedoch ohne Bezug der Zeitschrift Amerikastudien. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung vollständig aus, vermerken Sie aber bitte, daß Sie eine Partnermitgliedschaft wünschen, und nennen Sie auch den Namen Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners. Ohne diese Infor­mationen müssen wir leider den Normalbeitrag berechnen.
  3. Die DGfA bietet auch Instituten, Forschungseinrichtungen und Firmen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft an. Der Beitrag schließt den Bezug des Mitteilungsblattes, der Rundschreiben und anderer Informationen ein; ausgenommen davon ist der Bezug der Zeitschrift Amerikastudien.

Hinweise zur Beitragszahlung

Der Mitgliedsbeitrag wird mit dem Beitritt bzw. jeweils zum Beginn des Kalenderjahres in voller Höhe fällig.

Sofern Sie ein Girokonto bei einem Bankinstitut im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, füllen Sie bitte auch die der Beitrittserklärung beigefügte Einzugsermächtigung aus, damit Sie am bequemen Lastschriftverfahren teilnehmen können. Falls dies für Sie nicht zutrifft, überweisen Sie Ihren Beitrag bitte auf unser Mitgliederkonto; von der Übersendung von Schecks oder Bargeld wollen Sie bitte auch in Ihrem Interesse absehen. Zahlungen per Kreditkarte können wir leider nicht akzeptieren.

Die DGfA ist als gemeinnützige Vereinigung anerkannt, so daß alle Beitragszahlungen oder Spenden von Ihnen steuerlich abzugsfähig sind. Sie erhalten von uns nach Ablauf eines Kalenderjahres zusammen mit dem Neujahresbrief des 1. Vorsitzenden eine Spendenquittung, die Sie Ihrem Finanzamt einreichen können. Aufgrund einiger Rückfragen möchten wir darauf hinweisen, daß für diese Quittung aufgrund der für den Sitz der DGfA gültigen Steuergesetze nicht das jeweilige Beitragsjahr, sondern vielmehr das Kalenderjahr, in dem der Beitrag tatsächlich bezahlt wurde, als relevant anzusehen ist. Haben Sie z.B. Ihren Beitrag für 1994 bereits Ende 1993 bezahlt, wird diese Zahlung auf der Spendenquittung für 1993 aufgeführt, nicht auf der Quittung für 1994.

Leider sehen wir uns veranlaßt, erneut darauf hinzuweisen, daß uns durch die Nichteinlösung von Lastschriften seitens der belasteten Bank erhebliche Kosten entstehen, die wir dem betreffenden Mitgliedskonto belasten müssen; Ihr Beitrag würde sich in einem solchen Fall also um die uns belastete Nichteinlösungsgebühr erhöhen. Aus diesem Grund bitten wir unsere Mitglieder eindringlich, uns Änderungen der Bankverbindung möglichst unverzüglich mitzuteilen.

Unseren im Ausland ansässigen Mitgliedern möchten wir mitteilen, daß Beitragszahlungen möglichst in Euro erfolgen sollten. Bei Zahlungen in ausländischer Währung können wir Ihrem Beitragskonto nur den Betrag gutschreiben, der sich nach Umrechnung in Euro und nach Abzug aller damit verbundenen Bankgebühren ergibt.

Sofern auch nach mehrmaliger Erinnerung kein Beitragseingang auf unserem Konto verzeichnet werden kann, gehen wir davon aus, daß an einer Mitgliedschaft auf der Seite des Mitglieds vorläufig kein Interesse mehr besteht, so daß wir danach alle Sendungen bis auf weiteres einstellen werden. Wir werden die Mitgliedschaft vorläufig (d.h. bis auf Nachricht des Mitgliedes bzw. bis zu einem Beschluß des Vorstandes gemäß unserer Satzung) als ruhend ansehen. Die Beitragspflicht bleibt von dieser Einstufung unberührt.

Sofern es Unstimmigkeiten Ihrerseits bezüglich Ihrer Beitragszahlungen gibt, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer, damit wir Ihr Beitragskonto überprüfen können. Im Falle einer eventuellen Beitragsüberzahlung werden wir ein Beitragsguthaben zurückerstatten. Sofern ein Beitragsguthaben aufgrund z.B. einer Überweisung Ihrerseits und einer parallel erfolgten Lastschrift unsererseits entstanden ist und dies unserer Aufmerksamkeit entgangen ist, bitten wir ebenfalls um Nachricht. Bitte sehen Sie in einem solchen Fall davon ab, die Lastschrift zu widerrufen, da wir in einem solchen Fall die uns von Ihrer Bank berechneten Stornogebühren Ihrem Beitragskonto zuschlagen müssen.

Da der Mitgliedsbeitrag auch bei vorzeitigem Austritt immer für ein volles Kalenderjahr erhoben wird, empfehlen wir Ihnen, einen eventuellen Austritt zweckmäßigerweise zum Jahresende zu erklären. Bitte teilen Sie uns Ihren Austrittswunsch aber in jedem Fall rechtzeitig, d.h. spätestens vier Wochen vor Ende eines Kalenderjahres mit. Einen nachträglichen bzw. zu spät mitgeteilten Austrittswunsch können wir gemäß unserer Satzung nur noch für das Kalenderjahr, in dem uns der Austritt bekanntgemacht wurde, berücksichtigen. Ausschlaggebend ist dabei das Datum des Poststempels. Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß wir aus rechtlichen Gründen einen Austritt per E-Mail nicht akzeptieren können.

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